RufuSells e.U., Aloisgasse 6/17, 1020 Wien, Österreich
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen RufuSells e.U., Aloisgasse 6/17, 1020 Wien (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich der Vertriebsberatung, des Interims-Managements sowie von Schulungen und Trainingsprogrammen, insbesondere der „New Mobility Sales Academy“. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des KSchG erfolgt nicht; ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht nach dem FAGG besteht daher nicht.
Der Umfang eines konkreten Beratungsangebots wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
3.1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen, unterzeichneten Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande.
3.2. Bei Buchungen über die Website (Online-Kauf, insbesondere der New Mobility Sales Academy) kommt der Vertrag mit erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs über den Zahlungsdienstleister Stripe zustande. Der Auftraggeber erhält eine Bestätigung per E-Mail.
4.1. Die New Mobility Sales Academy ist ein sechswöchiges Live-Online-Trainingsprogramm und umfasst sechs Gruppen-Sessions à 90 Minuten, eine individuelle Einzelsession („Joker“) sowie begleitende Trainingsmaterialien. Kohortenstart und Termine ergeben sich aus der Website bzw. der Buchungsbestätigung.
4.2. Die Teilnehmerzahl je Kohorte ist begrenzt. Ein Anspruch auf einen Platz entsteht erst mit der Zahlungsbestätigung.
4.3. Der Auftraggeber kann bis zum Kohortenstart eine:n Ersatzteilnehmer:in benennen; eine Mitteilung per E-Mail genügt.
4.4. Stornobedingungen: Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nach Vertragsschluss ausgeschlossen; ein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung besteht nicht. Der Auftraggeber kann stattdessen bis zum Kohortenstart eine:n Ersatzteilnehmer:in benennen (Punkt 4.3); eine Umbuchung auf eine spätere Kohorte ist nach Absprache möglich. Einzelne versäumte Sessions begründen keinen Anspruch auf Nachholung oder Erstattung; die zugehörigen Materialien werden bereitgestellt.
4.5. Muss der Auftragnehmer eine Kohorte absagen oder verschieben (etwa bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund), kann der Auftraggeber zwischen einem Ersatztermin und der vollständigen Rückerstattung wählen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4.6. Die Teilnahme setzt beim Auftraggeber eine stabile Internetverbindung sowie Zugang zu den verwendeten Online-Tools (insbesondere Videokonferenz und digitales Whiteboard) voraus.
5.1. Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Stunden- oder Tagesbasis, sofern keine anderweitige individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Für die New Mobility Sales Academy gilt der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesene Festpreis pro Teilnehmer:in.
5.2. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Die Zahlung ist innerhalb von einem Monat nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung sofort im Rahmen des Bezahlvorgangs über Stripe.
5.4. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren in gesetzlich zulässiger Höhe berechnet.
Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmt grundsätzlich der Auftragnehmer in Abstimmung mit den Erfordernissen des Projekts.
7.1. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse.
7.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über alle Umstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die für dessen Entscheidung von Bedeutung sein können.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorgelegt werden.
9.1. Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer alle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen.
9.2. Reisekosten und sonstige projektbezogene Auslagen (etwa IT-Tools, Software-Lizenzen oder vergleichbare Arbeitsmittel) werden gegen Beleg abgerechnet. Um den administrativen Aufwand gering zu halten, gelten solche Auslagen bis zu einer Höhe von insgesamt 10 % des monatlichen Auftragsvolumens als vorab genehmigt. Auslagen, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber.
9.3. Bei der New Mobility Sales Academy sind sämtliche Leistungen mit dem Festpreis abgegolten; ein gesonderter Aufwendungsersatz fällt nicht an.
10.1. Alle vom Auftragnehmer entwickelten Dokumente und Arbeitsmittel bleiben grundsätzlich dessen geistiges Eigentum.
10.2. Besondere Nutzungsrechte: Abweichend von 10.1 räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den projektspezifisch erstellten Strategien, Playbooks und Prozessen ein. Dies gilt für die interne Nutzung und Weiterentwicklung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Methoden, Know-how und generische Templates anderweitig zu nutzen.
10.3. Schulungs- und Trainingsmaterialien der New Mobility Sales Academy (einschließlich des im Programm erarbeiteten Playbooks) sind für die persönliche Nutzung der Teilnehmer:innen und die interne Nutzung des Auftraggebers bestimmt.
10.4. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Organisation des Auftraggebers oder eine kommerzielle Verwertung (Reselling) ist ohne Zustimmung ausgeschlossen.
11.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
11.2. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.
11.3. Die Haftung ist in jedem Fall auf das Honorar der letzten sechs (6) Monate vor Eintritt des Schadensereignisses begrenzt.
Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt verhindert oder verzögert, verlängert sich die Frist für die Leistungserbringung entsprechend.
13.1. Soweit im Angebot nicht anders definiert, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für einmalige Trainingsprogramme wie die New Mobility Sales Academy gelten anstelle einer Kündigung die Stornobedingungen nach Punkt 4.
13.2. Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
13.3. Wichtiger Grund: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei Insolvenz oder schwerwiegender Vertragsverletzung) bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung, keine vom Auftragnehmer eingesetzten Personen (Mitarbeiter oder Subunternehmer) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben, zu beschäftigen oder direkt zu beauftragen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 EUR vereinbart.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber, so erfolgt dies unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.
17.1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
17.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien.